Nutzungsbedingungen
Aktualisiert: 22. Januar 2025
Wenn Sie als Kunde eines ECOS-M-Wiederverkäufers auf Dienste zugreifen, gelten die nachstehenden Bedingungen nicht für Sie und Ihre Nutzung der ECOS-M-Dienste unterliegt Ihrer Vereinbarung mit Ihrem Wiederverkäufer.
Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Vereinbarung“) werden zwischen CJSC ECOS-M, einem nach armenischem Recht gegründeten Unternehmen mit der juristischen Adresse: 26/1, V.Sargsyan Str., Kentron 0010, Eriwan, Armenien (nachfolgend „ECOS-M“) und der juristischen Person oder Person (nachfolgend „Kunde“, „Benutzer“ oder „Sie“) geschlossen, die den Bedingungen der Vereinbarung zustimmt und diese akzeptiert, indem sie die auf dieser von ECOS-M verwalteten Website und/oder mobilen Anwendung (nachfolgend „Plattform“) angebotenen Dienste weiterhin nutzt. Die Dienste werden in der Republik Armenien, Hrazdan, Gortsaranain-Straße 1, erbracht.
Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Kunde die Vereinbarung per Mausklick akzeptiert (das „Datum des Inkrafttretens“).
Die Dienste gelten mit dem Ablaufdatum des ausgewählten Vertrags als erbracht. Wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung im Namen des Kunden akzeptieren, erklären und gewährleisten Sie, dass: (i) Sie die volle rechtliche Befugnis haben, den Kunden an diese Vereinbarung zu binden; (ii) Sie diese Vereinbarung gelesen und verstanden haben; und (iii) Sie dieser Vereinbarung im Namen des Kunden zustimmen. Wenn Sie nicht die rechtliche Befugnis haben, den Kunden an diese Vereinbarung zu binden, klicken Sie bitte nicht auf „Akzeptieren“. Diese Vereinbarung regelt den Zugriff des Kunden auf und die Nutzung der gehosteten Rechendienste und anderer Dienste, die von ECOS-M auf der Plattform bereitgestellt werden (nachfolgend „Dienste“). Die Bedingungen dieser Vereinbarung entfalten ihre Wirkung auf alle Beziehungen, die über diese Website und/oder die von ECOS-M angebotene mobile Anwendung geführt werden. Für eine Offline-Version dieser Vereinbarung können Sie ECOS-M kontaktieren.
Die Datenschutzrichtlinie und die Rückerstattungsrichtlinie, wie in den Anhängen beschrieben und auf https://ecos.am/ detailliert aufgeführt, gelten hiermit als integraler Bestandteil dieser Vereinbarung. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung erklären sich die Parteien ausdrücklich damit einverstanden, die in der Datenschutzrichtlinie und der Rückerstattungsrichtlinie enthaltenen Bedingungen einzuhalten und an diese gebunden zu sein.
Durch die fortgesetzte Nutzung der im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Dienste erkennen die Parteien hiermit ausdrücklich die Datenschutzrichtlinie und die Rückerstattungsrichtlinie an und erklären sich damit einverstanden, an diese gebunden zu sein. Jeder Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Richtlinien kann als Verstoß gegen diese Vereinbarung angesehen werden und hat die hierin beschriebenen Konsequenzen.
1. BEREITSTELLUNG DER DIENSTE
1.1. ALGORITHM
Diese Vereinbarung betrifft die Verwendung eines Algorithmus zur Transaktionsverifizierung für ein oder mehrere Blockchain-Protokolle. Zu Beginn der Vertragslaufzeit kann der vom Kunden gewählte Algorithmus für die Extraktion bestimmter digitaler Assets verwendet werden. Wie in Abschnitt 3 unten beschrieben, erkennt der Kunde die mit Blockchain-Technologien verbundenen Risiken an und erkennt an, dass es bei den Protokollen zur Durchführung von Blockchain-Transaktionsverifizierungen („Ausgabe“) für Kryptowährungen unter Verwendung des vom Kunden gewählten Algorithmus zu Abweichungen kommen kann.
1.2. RECHENLEISTUNG UND HASH-RATE
ECOS-M stellt dem Kunden Rechenleistung zu einer für die Laufzeit der Vereinbarung festgelegten Hash-Rate gemäß Abschnitt 1.3 (Service Level Agreement und Abweichungen) zur Verfügung.
1.3. SERVICE LEVEL AGREEMENT UND ABWEICHUNGEN
Der Kunde erkennt an, dass die Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden. Die Verfügbarkeit von Rechenleistung und damit die Leistung und Ergebnisse von Dienstleistungen und Kryptowährungen können um bis zu 5 % variieren. Ungeachtet dieser Abweichungen wird ECOS-M angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass alle Einrichtungen und die entsprechenden Materialien für die Erbringung der Dienstleistungen in einwandfreiem Zustand gehalten werden, um Abweichungen mit der gleichen Sorgfalt zu vermeiden, die sie auch bei ihren eigenen Geschäften anwendet.
1.4. Hash-Rate-Ausgabe
Die Auswahl eines Algorithmus durch den Kunden, die Auswahl einer Menge an Rechenleistung oder Hash-Rate, die Zuweisung von Rechenleistung und die Nutzung der Dienste können zum Erhalt einer Belohnung in Kryptowährungen gemäß der Gesamtformel zur Berechnung des Terahash führen, wobei X (Gesamtumsatz) = E (Kundenumsatz) – T (Kunden-Hash-Rate) * Y (Servicegebührenverhältnis). Die Servicegebühr ist eine einheitliche Gebühr, die Gebühren für die folgenden Dienste umfasst: Strom, Verwaltung, Miete, Sicherheit. Die Höhe der Belohnung unterliegt auch etwaigen Wartungsgebühren, Blockchain-Transaktionsgebühren und Gebühren Dritter (jeweils unten in Abschnitt 2 beschrieben). ECOS-M hat das Ermessen, die resultierenden Hash-Rate-Ausgaben in Kryptowährungen auf dem digitalen Sammelkonto des Kunden zu sammeln oder zu bündeln, bis der gesammelte Wert hoch genug ist, um die Anforderungen der Blockchain-Transaktionsgebühren zu überschreiten. ECOS-M kann den Schwellenwert für die Bereitstellung der Hash-Rate-Ausgabe nach eigenem Ermessen und nach Benachrichtigung des Kunden festlegen und anpassen. Anpassungen werden in der Regel aufgrund einer wesentlichen Erhöhung oder Senkung der Blockchain-Transaktionsgebühren oder aufgrund von Betriebsverschlechterungen, Überlastungen, Ausfällen oder sonstigen Störungen des vom Kunden genutzten Blockchain-Netzwerks vorgenommen. Zur Vermeidung von Missverständnissen bleibt der Kunde der wirtschaftliche Eigentümer aller abgeleiteten digitalen Vermögenswerte.
1.5. Hash-Rate-Ausgabekonvertierung
Wie in Abschnitt 1.4 (Hash-Rate-Ausgabe) oben beschrieben, kann die Auswahl eines Algorithmus, die Zuweisung von Rechenleistung und die Nutzung der Dienste durch den Kunden zu einer Belohnung in Form einer oder mehrerer Kryptowährungen führen. Gegebenenfalls kann ECOS-M dem Kunden die Option einräumen, die Hash-Rate-Ausgabe in Form eines oder mehrerer digitaler Vermögenswerte im gleichen Wert wie der vom Kunden extrahierte digitale Vermögenswert zu erhalten.
1.6. NUTZUNG DER DIENSTE
Während der Laufzeit ist der Kunde berechtigt: (i) die Dienste zu nutzen und (ii) die von ECOS-M im Rahmen der Dienste bereitgestellte Software zu verwenden. Der Kunde darf diese Rechte weder unterlizenzieren noch übertragen.
1.7. DASHBOARD
Im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienste erhält der Kunde Zugriff auf das Dashboard, über das er die verfügbaren Dienste verwalten kann, einschließlich der Verwaltung und Zuweisung seiner Rechenleistung im Zusammenhang mit dem vom Kunden ausgewählten Algorithmus. Das Dashboard bietet dem Kunden außerdem Tools zur direkten Übertragung digitaler Assets in sein digitales Asset-Wallet, wie in Abschnitt 1.5 (Hash-Rate-Ausgabekonvertierung) beschrieben.
1.8. NEUE ANWENDUNGEN UND DIENSTE
ECOS-M kann: (i) von Zeit zu Zeit neue Anwendungen, Tools, Features oder Funktionen über die Dienste verfügbar machen; und (ii) diesem Abschnitt 1 (Bereitstellung von Diensten) von Zeit zu Zeit neue Dienste hinzufügen, deren Nutzung von der Zustimmung des Kunden zu zusätzlichen Bedingungen abhängig sein kann.
1.9. ÄNDERUNGEN DER DIENSTE UND DES VERTRAGS
ECOS-M behält sich das Recht vor, die Dienste und die Vereinbarung nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit in wirtschaftlich angemessener Weise zu aktualisieren. Sollte ECOS-M wesentliche Änderungen an den Diensten oder der Vereinbarung und den damit verbundenen Dokumenten vornehmen, wird ECOS-M über solche Änderungen durch Aktualisierung der Vereinbarung oder durch entsprechende Informationen in der Beschreibung der Dienste informieren. Sofern nicht anders angegeben, treten wesentliche Änderungen der Vereinbarung am Tag der Veröffentlichung der aktualisierten Bedingungen der Dienste und/oder Dokumente auf der Plattform in Kraft. Akzeptiert der Kunde oder ein anderer Nutzer der Plattform Änderungen an den genannten Bedingungen und/oder Dokumenten nicht, muss er die Nutzung der Plattform unverzüglich einstellen. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform gilt daher als Annahme der geänderten Bedingungen der Dienste und/oder Dokumente auf der Plattform. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Vereinbarung und die Bedingungen der Dienste regelmäßig und zeitnah zu überprüfen, um eine ordnungsgemäße Nutzung der Dienste und der Plattform sicherzustellen und damit verbundene Risiken zu minimieren.
1.10. RÜCKTRITT
1.10.1. Ergebnisse
Die Ergebnisse der Leistung erworbener Rechenleistung und anderer digitaler Vermögenswerte können auf Wunsch des Kunden gemäß den Bedingungen der Vereinbarung zurückgezogen werden.
1.10.2. Bestätigung
Abhebungen können erst durchgeführt werden, nachdem die Identifizierungs- und Sicherheitsprüfungen abgeschlossen und von ECOS-M genehmigt wurden.
Wenn Sie sich von der Plattform abmelden, fordern wir eine E-Mail-Bestätigung an die in Ihrem Profil angegebene E-Mail-Adresse an.
Die einzige Möglichkeit, Ihre E-Mail-Adresse zu aktualisieren, ist die Angabe einer verifizierten Telefonnummer. Sollten Sie den Zugriff auf diese Nummer verlieren, kann ECOS-M Ihnen bei der Änderung Ihrer E-Mail-Adresse nicht weiterhelfen.
1.10.3. Sicherheitsüberprüfung
ECOS-M führt Sicherheits- und Identifizierungsprüfungen innerhalb von 24 Stunden nach Eingang des entsprechenden Auszahlungsantrags durch und genehmigt ihn für die Weiterleitung im Blockchain-Netzwerk. ECOS-M ist berechtigt, die in diesem Absatz festgelegte Prüffrist für zusätzliche Sicherheits- und Identifizierungsverfahren ohne zusätzliche Benachrichtigung oder Erklärung zu verlängern, wobei ausschließlich auf die fachliche Meinung von ECOS-M abgestellt wird. Die Auszahlungsfristen einschließlich der Sicherheitsprüfungen werden an arbeitsfreien Tagen (einschließlich Samstagen, Sonntagen und Feiertagen) ausgesetzt.
ECOS-M hat das Recht, den Auszahlungsprozess auszusetzen, wenn das Risiko von Diebstahl, Missbrauch, unerlaubter Handlung, Falschdarstellung oder betrügerischen Aktivitäten besteht, und zusätzliche Dokumente und Informationen anzufordern, um zu bestätigen, dass das persönliche Konto nicht unter der Kontrolle Dritter steht und/oder dass keine Vermögenswerte einem Diebstahlrisiko oder Gegenstand betrügerischer Aktivitäten ausgesetzt sind.
1.10.4. Grenzen
Auszahlungslimits gemäß dem gemäß Klausel 3.10 der Vereinbarung erreichten Identifikationsstatus:
| Identifikationsstatus | "Basic" | „Verifiziert“ | "Fortschrittlich" | 
|---|---|---|---|
| Grenzen | Lebensumsatz: 0,0075 BTC | Tägliche Auszahlung: 0,5 BTC Monatliche Auszahlung: 1 BTC | Tägliche Auszahlung: 1 BTC Monatliche Auszahlung: 10 BTC | 
Der Mindestbetrag, den der Kunde abheben kann, beträgt 0,001 BTC.
1.10.5. Promo-Hash-Rate
Ergebnisse der Rechenleistung, die der Kunde im Rahmen der von ECOS-M angebotenen kostenlosen Werbeaktionen erhalten hat (nachfolgend „Promo-Hash-Rate“), können nicht zurückgezogen werden, wenn der Kunde keinen Kauf gemäß den Bedingungen von Klausel 1.16 des Vertrags getätigt hat.
1.11. AUSRÜSTUNGSVERLEIH
ECOS-M bietet Gerätemietdienste für das BTC-Mining gemäß den folgenden Geschäftsbedingungen an.
1.11.1. Mietdauer
Benutzer haben die Möglichkeit, Mining-Equipment für einen auf der Bestellseite angegebenen Zeitraum zu mieten. Die Mietdauer beginnt mit dem Datum der bestätigten Bestellung.
1.11.2. Mietpreis
Der Preis für die Gerätemiete ist auf der Bestellseite angegeben und kann nach Ermessen von ECOS-M geändert werden. Der Nutzer verpflichtet sich, die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebene Gerätemiete zu zahlen.
1.11.3. Zweck der Vermietung
Die gemietete Ausrüstung ist ausschließlich für den Einsatz im Hosting-Bereich von ECOS-M bestimmt und wird dort von ECOS-M-Technikern aufgestellt. Eine Nutzung der gemieteten Ausrüstung zu anderen Zwecken ist nicht gestattet und nicht möglich.
1.11.4. Hosting-Gebühr und Zahlungsauftrag
Zusätzlich zur Gerätemiete ist die regelmäßige Zahlung der Hosting-Gebühr fällig. Die Bedingungen für die Hosting-Gebühr sind in Ziffer 1.13 der Vereinbarung beschrieben. Die Nutzer verpflichten sich, sowohl die Gerätemiete als auch die Hosting-Gebühr pünktlich gemäß den jeweiligen Bestellseiten zu zahlen. Zahlungsausfälle können zur Aussetzung oder Kündigung des Mietvertrags gemäß Ziffer 1.13 der Vereinbarung führen.
1.11.5. Eigentum und Instandhaltung
Die gemieteten Geräte bleiben während der gesamten Mietdauer Eigentum von ECOS-M. Nutzer erwerben keine Eigentumsrechte oder Ansprüche an den gemieteten Geräten. ECOS-M ist während der Mietdauer für die Wartung und den technischen Support der gemieteten Geräte verantwortlich. Nutzer werden gebeten, etwaige Probleme umgehend dem Support-Team von ECOS-M zu melden.
1.12. Bergbaubetrieb
1.12.1. Mining-Farm-Dienste
Der Kunde kann bei ECOS-M Dienstleistungen im Bereich der Computer- und Telekommunikationstechnologien zum Aufbau, zur Einrichtung und zur Verwaltung von Software- und Hardwarekomplexen (SHC) sowie zur Anpassung und Änderung von Computerprogrammen gemäß den Bedingungen dieses Vertrags bestellen (im Folgenden „Mining-Farm-Dienstleistungen“).
Sie finden diese Dienste im Abschnitt „Mining Farm“ auf der Plattform.
Wenn der Kunde die Mining-Farm-Dienste erwirbt, wird das Installations- und Aktivierungsdatum des SHC während des Bestellvorgangs auf der Plattformseite angezeigt. Das Datum wird festgelegt, sobald die Bestellung mit einer der auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden oder durch eine Rechnungstransaktion beglichen wird.
Die für den Bau des SHC verwendete Ausrüstung bleibt während der gesamten Dauer der für den Kunden erbrachten Mining-Farm-Leistungen Eigentum von ECOS-M. Beim Erwerb der Mining-Farm-Leistungen verpflichtet sich ECOS-M, das Eigentum an der Ausrüstung auf Wunsch des Kunden am Ende der Vertragslaufzeit zu übertragen. In diesem Fall geht das Eigentum an der Ausrüstung mit Ablauf oder Kündigung des Mining-Farm-Vertrags auf den Kunden über.
1.12.2. Laufzeit der Mining-Farm-Dienste
Die Mining-Farm-Dienste werden dem Kunden von ECOS-M bis zu dem während des Bestellvorgangs auf der Plattformseite angegebenen Datum bereitgestellt.
1.12.3. Überwachung des SHC
Die Überwachung von SHC steht dem Kunden in seinem persönlichen Konto unter https://cp.ecos.am zur Verfügung.
1.12.4. Beendigung der Mining-Farm-Dienste
Der Kunde kann jederzeit die Kündigung des Mining-Farm-Vertrags und die Übernahme der zum Bau des SHC verwendeten Ausrüstung von ECOS-M beantragen, indem er sich an den ECOS-M-Support wendet. Eine vom Kunden initiierte Kündigung berechtigt nicht zu einer vollständigen oder teilweisen Rückerstattung. Jeder Kündigungsantrag wird individuell geprüft. Transport-, Zoll- oder sonstige Kosten für die Lieferung der Ausrüstung von ECOS-M an die vom Kunden angegebene Adresse gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
1.12.5. Gewährleistungsfrist für SHC
ECOS-M ist für alle Fehlfunktionen von SHC verantwortlich, die innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf der Mining-Farm-Dienste auf der Plattform auftreten, und wird während dieser Garantiezeit die Reparatur der Geräte durchführen.
ECOS-M ist für die Durchführung der Installation des SHC an dem im Angebot, Konto oder Vertrag festgelegten Datum (je nachdem, was anwendbar ist) verantwortlich, jedoch nicht später als am 83. Kalendertag ab dem Tag nach der Zahlung des Kunden.
1.12.6. Zahlungsmethoden für Mining-Farm-Dienste
Der Kunde kann für die Mining-Farm-Dienste eine der auf der Plattform angebotenen Zahlungsmethoden wählen. Wählt der Kunde mehrere Zahlungen und leistet eine davon nicht, stellt ECOS-M die Leistungserbringung ein und der Kunde verliert das Recht, die Übertragung des Eigentums an der Ausrüstung zu verlangen.
1.13. GEBÜHR FÜR DEN GERÄTE-HOSTING-SERVICE
1.13.1. Zahlung für die Hosting-Dienste für Mining Farm
Die Zahlung für das Hosting der Geräte erfolgt monatlich zu Beginn des Abrechnungszeitraums. Die Höhe der Hosting-Gebühr wird bei Bezahlung des Hosting-Dienstes festgelegt und bleibt für 3 Monate unverändert, gemäß dem angenommenen Angebot, das der Kunde mit seiner ersten Zahlung bestätigt. Nach Ablauf der 3 Monate kann die Hosting-Gebühr von ECOS-M erhöht werden. ECOS-M benachrichtigt Sie hierüber per E-Mail oder in Ihrem persönlichen Konto.
1.13.2. Belohnung
Die Belohnung für die von der Ausrüstung auf dem Hosting durchgeführten Berechnungen ist die Kryptowährung (Bitcoin). Die Belohnung wird täglich dem Wallet des Kunden im System gutgeschrieben, das dem Kunden auf seinem persönlichen Konto von ECOS-M zur Verfügung steht.
1.13.3. Aussetzung der Dienste
Falls zu Beginn des Abrechnungszeitraums keine monatliche Zahlung für das Hosting erfolgt, wird gemäß der Vereinbarung die auf dem ECOS-M-Hosting befindliche Ausrüstung des Kunden deinstalliert und der Kunde erhält für diesen Zeitraum keine Prämie mehr. Der Kunde wird darüber per E-Mail oder in seinem persönlichen Konto informiert.
1.13.4. Verantwortung für Zahlungsverzug
Falls die Zahlungsrückstände für die Hosting-Dienste einen Monat überschreiten, ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % der Hosting-Gebühr für jeden Monat der Verzögerung zu zahlen, worüber der Kunde per E-Mail oder in seinem persönlichen Konto informiert wird.
Um diesen Zahlungszeitraum zurückzusetzen, muss der Kunde seine Hosting-Schulden einschließlich Strafgebühren für den gesamten Verzugszeitraum vollständig zurückzahlen.
1.13.5. Eigentumsübergang aufgrund unbezahlter Hosting-Leistungen
Falls die Zahlungsrückstände des Kunden für die Hosting-Leistungen 6 Monate überschreiten, behält ECOS-M die bei ihm gehostete Ausrüstung als Bezahlung für die Hosting-Leistungen ein. Dadurch gehen alle Eigentumsrechte an der Ausrüstung auf ECOS-M über, worüber der Kunde per E-Mail oder in seinem persönlichen Konto informiert wird. Der Kunde verliert außerdem das Recht, die Übertragung des Eigentums an der Ausrüstung gemäß Ziffer 1.12 des Vertrags zu verlangen.
1.13.6. Zahlung für die Hosting-Dienste für gemietete Geräte
Für gemietete Geräte kann die Hosting-Gebühr auf zwei Arten bezahlt werden: Tägliche Nachzahlung und monatliche Vorauszahlung. Bei der täglichen Nachzahlung wird die Hosting-Gebühr TÄGLICH nach Erhalt automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Die Hosting-Gebühr deckt die Kosten für Strom, 24/7-Wartung und Sicherheit der gemieteten ASICs in unserem eigenen Rechenzentrum. Alternativ wird die Hosting-Gebühr bei der monatlichen Vorauszahlung automatisch MONATLICH von Ihrem Konto abgebucht. Die Zahlungen für die Hosting-Gebühr der gemieteten Geräte erfolgen zu Beginn jedes Monats und umfassen die gleichen Kosten für Strom, Wartung und Sicherheit in unserem dedizierten Rechenzentrum. Die Hosting-Gebühr kann einseitig von ECOS-M geändert werden.
1.14. Empfehlungsprogramm
Die Einzelheiten des Empfehlungsprogramms finden Sie hier: https://static.ecos.am/pdf/referral_program.pdf
1.15. KRYPTO-ZU-KRYPTO-AUSTAUSCH
1.15.1. Austausch über API
ECOS-M erklärt, dass es KEINE Austauschdienste (den „Austausch“) auf der Plattform durchführt, anbietet oder dafür verantwortlich ist. Der Austausch wird über eine API (Application Programming Interface) von Drittanbietern (den „Drittanbietern“, den „Diensten von Drittanbietern“) angeboten und durchgeführt.
1.15.2. Verantwortung für den Austausch
Wenn der Kunde die Börse nutzen möchte, obwohl sie auf der Plattform zugänglich ist, geht er eine Geschäftsbeziehung mit dem Drittanbieter ein, akzeptiert dessen Angebot und Nutzungsbedingungen und ist allein für die Richtigkeit der Suche und das Verständnis dieser Regeln verantwortlich. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Folgen und Risiken gemäß diesem Eintrag.
1.15.3. Nutzung des Kryptowährungsaustauschs
Bei der Nutzung der von ECOS-M angebotenen Dienste kann der Kunde die auf der Plattform verfügbare Börse nutzen, die ausschließlich zum Umtausch eines digitalen Vermögenswerts verwendet werden darf, der kryptografische Technologien verwendet, um die Möglichkeit aufrechtzuerhalten, seine Operationen als Währung zu verwenden (nachfolgend „Kryptowährung“), in eine andere Kryptowährung gemäß den Anforderungen der geltenden Gesetze und Vorschriften (lokal und bundesweit), dieser Vereinbarung und der von dem Drittanbieter, der die Umtauschabwicklung durchführt, herausgegebenen Umtauschbedingungen.
1.15.4. Wechselkurse und Gebühren
Um den Umtausch zu nutzen, wählt der Kunde ein Kryptowährungspaar und deren Menge aus, das er für diesen Service verwenden möchte. Nach Abschluss der Auswahl der Kryptowährung und der Menge leitet die Plattform die Anfrage des Kunden an den Drittanbieter weiter und gibt das Angebot des Drittanbieters zurück, zu dem die Market-Maker-Provision (Servicegebühr) von ECOS-M hinzugerechnet wird. Danach erteilt der Kunde auf eigenes Risiko Aufträge zur Durchführung des Umtauschs und zahlt ECOS-M die Provision für das Market Making oder lehnt das Angebot ab. Die endgültigen Wechselkurse werden angeboten und müssen auf der Umtauschbestätigungsseite durch Drücken der Schaltfläche „UMTAUSCHBESTÄTIGUNG“ akzeptiert werden, wodurch auch der Auftrag zur Durchführung des oben genannten Umtauschs bestätigt wird.
1.15.5. Ausführungsfrist
Wenn der Kunde den Auftrag erteilt, den Umtausch zu den angebotenen Bedingungen durchzuführen, überweist ECOS-M innerhalb von 1 (einer) Stunde, nachdem der Dritte den Umtausch durchgeführt hat, die Ergebnisse des Umtauschs abzüglich der Provisionsauszahlung auf das Kryptowährungs-Wallet des Kunden.
1.15.6. Auszahlung der Provision
Wenn der Umtausch aufgrund technischer Fehler, Systemausfälle oder anderer Probleme nicht durchgeführt werden kann, wird keine Provision erhoben.
1.16. AKTIVER ZEITRAUM DER HASH-RATE UND DIE ERGEBNISSE IHRER LEISTUNG
1.16.1. Dauer
Die vom Kunden erworbene Rechenleistung zu einer Hash-Rate ist innerhalb der vom Kunden erworbenen (akzeptierten) Angebots- und/oder Vertragslaufzeit aktiv.
1.16.2. Aktivierungszeitplan
Die Rechenleistung zu einer Hash-Rate, die der Kunde als Ergebnis der Promo-Hash-Rate erhalten hat, ist seit 0:00 GMT+3 des Folgetages ab dem Zeitpunkt der Aktivierung innerhalb des Zeitraums aufgrund der folgenden Parameter aktiv:
| Menge der erhaltenen Leistung als Ergebnis der Promo-Hash-Rate | Aktive Periode | 
|---|---|
| 0,5 Th/s | 720 Stunden | 
| 20 Tsd./s | 24 Stunden | 
*ab dem Zeitpunkt des Erhalts dieser Befugnis durch den Kunden durch die Durchführung bestimmter Aktionen, die in der entsprechenden Werbeaktion festgelegt sind. Für die als Ergebnis der Promo-Hash-Rate erhaltene Hash-Rate können in bestimmten entsprechenden Werbeaktionen unterschiedliche aktive Zeiträume festgelegt werden.
1.16.3. Leistungsergebnisse
Die Ergebnisse der Durchführung der Promo-Hash-Rate werden innerhalb von 48 Stunden ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der durch die Promo-Hash-Rate erhaltenen Leistung gemäß den Bedingungen von Klausel 1.16.2. des Vertrags aktiv. Wenn der Kunde die in dieser Klausel genannten Ergebnisse aktiv lassen möchte, muss er innerhalb der oben genannten 48 Stunden einen Vertrag zu den Servicebedingungen abschließen.
1.17. VERMÖGEN
Die Plattform umfasst die Registerkarte „Assets“, die die vom Kunden erworbenen Dienste, Verträge und Ergebnisse der Rechenleistung enthält und anzeigt. Sie umfasst die Registerkarten „Wallet“, „Indizes“, andere Registerkarten und Informationen, die ausschließlich auf der Expertenmeinung von ECOS-M basieren und möglicherweise mit den Aktivitäten des Kunden auf der Plattform in Zusammenhang stehen oder für den Kunden interessant sein könnten.
1.17.1. Brieftasche
Die Plattform enthält eine Registerkarte „Wallet“, die die digitalen Vermögenswerte des Kunden enthält und anzeigt.
1.17.2. Signale / Indizes
Signale/Indizes ermöglichen dem Kunden den sofortigen Kauf mehrerer Token für einen begrenzten Zeitraum basierend auf den auf der Plattform im Abschnitt „Signale/Indizes“ bereitgestellten Informationen. Durch die Nutzung der Plattform autorisiert der Kunde den Erwerb von Kryptowährungen unter den im entsprechenden Abschnitt beschriebenen Bedingungen. Der Kauf der Kryptowährungen über die Plattform obliegt dem Kunden. Die erworbenen Kryptowährungen werden dann automatisch entweder nach Ablauf der festgelegten Laufzeit oder bei Eintritt eines vordefinierten Ereignisses, wie beschrieben, verkauft.
Die prozentuale Token-Zuteilung ist in der Beschreibung des jeweiligen Signals detailliert aufgeführt. Mit der Nutzung von Signalen erklären Sie sich mit der Zahlung der in der Beschreibung des jeweiligen Signals/Index angegebenen ECOS-M-Servicegebühr einverstanden. Vor der Bestellung ist der Kunde verpflichtet, die Beschreibung sorgfältig zu prüfen.
ECOS-M KAUFT ODER VERKAUFT KEINE KRYPTOWÄHRUNGEN ODER KRYPTOWÄHRUNGSPORTFOLIOS AN/VOM KUNDEN. ALLE AUF DER PLATTFORM ZUM ERWERB VERFÜGBAREN KRYPTOWÄHRUNGEN WERDEN ÜBER DIENSTE DRITTER BESCHAFFT. KUNDEN TÄTIGEN DIESE TRANSAKTIONEN NACH EIGENEM RECHTLICHEN ERMESSEN UND ÜBERNEHMEN ALLE DAMIT VERBUNDENEN RISIKEN.
1.17.3. Kein Berater
Alle auf der Plattform (einschließlich der Registerkarte „Vermögenswerte“) platzierten Informationen zu Kryptowährungen, anderen digitalen Vermögenswerten oder Kryptowährungsportfolios können nicht als Anlageberatung, Beratungsratschlag, Handels- oder sonstige Beratung, Versprechen oder Verantwortung für zukünftige Werte oder Marktpreise von Kryptowährungen oder Kryptowährungsportfolios behandelt werden. ECOS-M ist kein Makler, Berater oder irgendeine Art von Partei, die dem Kunden oder anderen Benutzern der Plattform in Verbindung mit Handelsentscheidungen gegenüber als verpflichtet behandelt werden könnte. Der Kunde oder andere Benutzer der Plattform sollte vor der Registrierung auf der Plattform und/oder der Durchführung von Aktionen auf der Plattform oder dem Treffen von Entscheidungen persönliche Rechts- und Steuerrecherchen durchführen, professionelle Beratung und Ratschläge in Bezug auf seinen (ihren) Wohnsitz, die örtlichen Gesetze, die persönlichen finanziellen Umstände, die Risikobereitschaft und Verpflichtungen in Anspruch nehmen. Die Plattform kann NICHT als Geschäfts- oder Anlageinstrument behandelt werden und darf nur für den persönlichen Gebrauch verwendet werden.
Alle Namen, Bezeichnungen oder grafischen Bezeichnungen in Bezug auf Kryptowährungen oder Kryptowährungsportfolios dienen auf der Plattform ausschließlich zu Informationszwecken und haben keinen Bezug zu Anlageindikatoren, Prognosen oder persönlichen Anlageentscheidungen oder -ratschlägen.
1.18. MARKTPLATZ
1.18.1. Einstellen von Angeboten
Kunden, die ihre Mining-Farm-Dienste kündigen und auf die Rechte an der zum Bau des SHC benötigten Ausrüstung verzichten möchten, können auf dem Marktplatz ein Angebot für ihren Mining-Farm-Dienstleistungsvertrag abgeben. Dies erfolgt über einen speziellen Bereich der Plattform, der für die Auflistung dieser Angebote vorgesehen ist.
1.18.2. Festlegen der Belohnung
Kunden können die gewünschte Vergütung für ihren Mining-Farm-Servicevertrag frei festlegen. Bitte beachten Sie, dass die Vergütung um die ECOS-M-Provision reduziert wird, die während des Angebotsprozesses auf dem Bildschirm angezeigt wird.
Der Kunde kann zwar einen beliebigen Preis festlegen, die Plattform empfiehlt jedoch einen Preis basierend auf einer Bewertung der zum Bau des SHC verwendeten Ausrüstung. Dieser empfohlene Preis wird auf der Bestellseite angezeigt, um dem Kunden eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.
1.18.3. Angebote durchsuchen
Auf der Registerkarte „Marktplatz“ können Kunden Angebote anderer Kunden durchsuchen und anzeigen. Diese Funktion erleichtert die Suche nach verfügbaren Verträgen und ermöglicht es Kunden, verschiedene Möglichkeiten zu bewerten.
1.18.4. Ausrüstungswertung
Jedes im Marktplatz aufgeführte Gerät wird von unseren Ingenieuren bewertet und erhält eine Punktzahl zwischen 1 und 99. Diese Punktzahl spiegelt den Zustand der zum Bau von SHC verwendeten Geräte wider und hilft Kunden dabei, fundierte Entscheidungen auf der Grundlage der Gerätequalität zu treffen.
1.18.5. Kaufverträge
Wenn sich ein Kunde für den Kauf eines im Marketplace aufgeführten Vertrags entscheidet, wählt er den gewünschten Vertrag aus. Die Bestellseite enthält detaillierte Informationen zur verwendeten SHC-Ausrüstung, einschließlich der Hosting-Gebühr, die drei Monate nach dem Kauf unverändert bleibt. Sind die Bedingungen auf der Bestellseite akzeptabel, wählt der Kunde eine Zahlungsmethode aus und schließt den Kauf des Vertrags ab.
1.18.6. Nach dem Kauf
Nach Zahlungseingang bei ECOS-M wird die Bereitstellung der Mining-Farm-Dienste für den Kunden, der den Vertrag abgeschlossen hat, ausgesetzt. Die erworbenen Mining-Farm-Dienste werden dem kaufenden Kunden innerhalb von 24 Arbeitsstunden nach Zahlungseingang bei ECOS-M zugewiesen.
Bitte beachten Sie, dass Bestimmung 1.12.5 (Garantiezeitraum für SHC) nicht für über den Marktplatz erworbene Mining-Farm-Dienste gilt.
1.18.7. Entschädigung
Der Kunde, der den Vertrag auf dem Marktplatz eingestellt hat, erhält die vereinbarte Vergütung bzw. Prämie innerhalb von drei Werktagen, nachdem der Vertrag von einem anderen Kunden erworben wurde und die Zahlung für den Vertrag bei ECOS-M eingegangen ist. Bitte beachten Sie, dass die bei der Angebotsabgabe angegebene ECOS-M-Provision von der Vergütung abgezogen wird.
1.18.8. Verzicht auf Rechte
Mit der Einstellung eines Vertrags auf dem Marktplatz erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass er mit dem Kauf des Vertrags unwiderruflich auf jegliche Rechte an der vertraglich vereinbarten Ausrüstung verzichtet. Dies gewährleistet einen klaren und nahtlosen Eigentums- und Rechteübergang auf den kaufenden Kunden.
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, GEBÜHREN UND STEUERN
2.1. VORAUSZAHLUNGSGEBÜHREN
Dieser Vertrag und die Erbringung der hierin vereinbarten Dienstleistungen unterliegen der Zahlung eines festen Betrags in US-Dollar für die angegebene Hash-Rate („Vorauszahlungsgebühr“) durch den Kunden. ECOS-M akzeptiert keine Zahlungen in Kryptowährungen und führt keine Wechselgeschäfte durch. Diese werden mit Hilfe von Partnern abgewickelt.
2.2. Gebühren für Cloud-Mining-Dienste
Der Kunde hat ECOS-M für die Nutzung der in diesem Vertrag beschriebenen Dienste bestimmte Servicegebühren für den Rechenzentrumsbetrieb („Servicegebühren“) zu zahlen und zu schulden. ECOS-M berechnet die Servicegebühren täglich und zieht sie automatisch von der Hash-Rate des Kunden ab. Die Servicegebühren werden in Verträgen pro Rechenleistungseinheit für einen Vertragstag angegeben. Die Servicegebühren eines bestimmten Vertrags errechnen sich also aus der Multiplikation der Rechenleistungseinheit mit dem im Vertrag festgelegten Servicegebührensatz. Falls die Hash-Rate für einen oder mehrere Tage die Servicegebühren nicht deckt, kann ECOS-M die Servicegebühren von jeder nachfolgenden Hash-Rate während der Vertragslaufzeit abziehen und/oder die angegebene Gebühr als Schuld des Kunden für die bereitgestellten und erhaltenen Dienste betrachten, die der Kunde zu zahlen hat. Die Servicegebühr kann von ECOS-M einseitig geändert werden.
2.3. BLOCKCHAIN-TRANSAKTIONSGEBÜHREN
Für die Lieferung und den Empfang digitaler Vermögenswerte des Kunden fallen Netzwerk- oder Transaktionsgebühren an, die von der Blockchain im Zusammenhang mit dem vom Kunden ausgewählten Algorithmus erhoben werden („Blockchain-Transaktionsgebühren“). Blockchain-Transaktionsgebühren werden für die Ausgabe, Aufzeichnung, Überprüfung und Verarbeitung einer Transaktion auf der Blockchain gezahlt und nicht von ECOS-M einbehalten.
2.4. Gebühren Dritter
Für bestimmte vom Kunden genutzte digitale Geldbörsen, Geldbörsenadressen, Tools sowie Software und Geräte von Drittanbietern („Drittanbieter-Geldbörsen“) können Gebühren anfallen, darunter eine Gebühr pro Transaktion oder Überweisung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich über solche Gebühren zu informieren und diese zu bezahlen. Der Kunde sollte beachten, dass solche Gebühren die Hash-Rate des Kunden erheblich reduzieren können. Daher liegt die Verantwortung für die Auswahl und Nutzung von Drittanbieter-Geldbörsen beim Kunden.
2.5. STEUERN
Der Kunde ist für alle Steuern verantwortlich und bezahlt ECOS-M für die Dienste ohne Steuerabzug. Ist ECOS-M verpflichtet, Steuern einzuziehen oder zu zahlen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt und/oder von der Hash-Rate des Kunden abgezogen, es sei denn, der Kunde legt ECOS-M fristgerecht eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung der zuständigen Steuerbehörde vor. In einigen Ländern, Staaten und Provinzen ist die Umsatzsteuer auf den Gesamtkaufpreis zum Zeitpunkt des Verkaufs fällig und muss zum Zeitpunkt des Verkaufs in Rechnung gestellt und eingezogen werden. Ist der Kunde gesetzlich verpflichtet, Steuern von seinen Zahlungen an ECOS-M einzubehalten, muss er ECOS-M eine offizielle Steuerquittung oder andere geeignete Unterlagen zum Nachweis dieses Einbehalts vorlegen. Sofern die Dienstleistungen gemäß geltendem Steuerrecht der lokalen Mehrwertsteuer unterliegen und der Kunde diese von den an ECOS-M zu zahlenden Beträgen einbehalten muss, erhöht der Kunde den nach dem oben genannten Verfahren berechneten Wert der Dienstleistungen um den entsprechenden Betrag der lokalen Mehrwertsteuer. Der aufgestockte Betrag gilt als Preis inklusive Mehrwertsteuer. Der vom Preis inklusive Mehrwertsteuer einbehaltene Betrag der lokalen Mehrwertsteuer wird vom Kunden an die zuständige lokale Steuerbehörde abgeführt. Der Kunde stellt sicher, dass ECOS-M für seine Dienstleistungen den ansonsten fälligen Nettobetrag (den Preis inklusive Mehrwertsteuer abzüglich der einbehaltenen und an die zuständige Steuerbehörde abgeführten lokalen Mehrwertsteuer) erhält. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, stellt der Kunde ECOS-M die entsprechenden Steueridentifikationsinformationen zur Verfügung, die ECOS-M zur Einhaltung der geltenden Steuervorschriften und -behörden in den jeweiligen Rechtsräumen benötigt. Der Kunde ist verpflichtet, alle Steuern, Zinsen, Strafen oder Bußgelder zu zahlen (oder ECOS-M zu erstatten), die sich aus falschen Angaben des Kunden ergeben.
3. PFLICHTEN DES KUNDEN
3.1. ALGORITHMUSAUSWAHL
Der Kunde ist für die Auswahl des Algorithmus verantwortlich und versteht und akzeptiert die mit Blockchain-Technologien, Kryptowährungen und der Extraktion digitaler Vermögenswerte verbundenen Risiken.
3.2. Hash-Ratenzuweisung
Der Kunde ist für die Zuteilung der im Rahmen dieser Vereinbarung erworbenen Hash-Rate verantwortlich. Der Kunde erkennt an, dass ECOS-M nicht für den Zeitpunkt der im Rahmen dieser Vereinbarung zu minenden Hash-Rate und der für die Nutzung der Dienste ausgewählten Protokolle verantwortlich ist. Der Kunde überwacht und verteilt die Hash-Rate über das Dashboard. Der Kunde erkennt an, dass der Schwierigkeitsgrad der Extraktion digitaler Assets variieren kann und während der Laufzeit dieser Vereinbarung wahrscheinlich zunimmt. Der Kunde überwacht, beaufsichtigt und bestimmt, welche digitalen Assets im Rahmen dieser Vereinbarung gemint werden.
3.3. DIGITALE GELDBÖRSE UND PRIVATE SCHLÜSSEL
Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass er die mit digitalen Geldbörsen und privaten Schlüsseln verbundenen Risiken, einschließlich der in Abschnitt 3.3 beschriebenen Risiken, kennt und akzeptiert. Für den Zugriff auf die digitale Geldbörse oder den Tresor des Kunden ist möglicherweise ein privater Schlüssel oder eine Kombination aus privaten Schlüsseln erforderlich. Der Verlust der erforderlichen privaten Schlüssel für die digitale Geldbörse oder den Tresor des Kunden, in dem die Hash-Rate-Ausgabe gespeichert ist, führt dementsprechend zum Verlust dieser Hash-Rate-Ausgabe, des Zugriffs auf das Hash-Rate-Ausgabe-Guthaben des Kunden und/oder aller Anfangsguthaben in Blockchains. Darüber hinaus kann jeder Dritte, der Zugriff auf diese privaten Schlüssel erhält, einschließlich durch Zugriff auf die Anmeldedaten eines vom Kunden genutzten gehosteten Geldbörsen- oder Tresordienstes, die digitalen Vermögenswerte des Kunden missbrauchen. ECOS-M haftet nicht für derartige Verluste.
3.4. ANMELDEDATEN
Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass er für die Wahrung der Vertraulichkeit seiner Anmeldedaten verantwortlich ist. Die ECOS-M-Anmeldedaten sind ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt. Es ist dem Kunden strengstens untersagt, diese an Dritte zu verkaufen, zu übertragen oder unterzulizenzieren.
3.5. BLOCKCHAIN-NETZWERKRISIKO
Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er die Risiken des Blockchain-Protokolls und -Netzwerks akzeptiert, darunter Instabilität, Überlastung, hohe Transaktionskosten, Netzwerklatenz, Informationssicherheit, regulatorische Risiken sowie technologische und betriebliche Fehler. Dem Kunden ist bekannt, dass diese Risiken zu Verzögerungen oder Ausfällen bei der Verarbeitung von Transaktionen, zur Nichtbereitstellung der Hash-Rate und zu hohen Blockchain-Transaktionsgebühren führen können. Der Kunde sichert zu, dass er versteht und akzeptiert, dass das Unternehmen nicht für etwaige Beeinträchtigungen der Dienste, damit verbundener Funktionen oder Fähigkeiten aufgrund von Risiken des Blockchain-Netzwerks verantwortlich ist. Wie in Abschnitt 1.4 (Hash-Rate-Ausgabe) vorgesehen, kann das Unternehmen im Falle einer wesentlichen Erhöhung oder Verringerung der Blockchain-Transaktionsgebühren oder einer Betriebsverschlechterung, Überlastung, Störung oder sonstigen Störung des vom Kunden genutzten Blockchain-Netzwerks nach eigenem Ermessen und nach Benachrichtigung des Kunden den Schwellenwert für die Bereitstellung der Hash-Rate-Ausgabe des Kunden erhöhen oder senken.
3.6. RISIKO DER BLOCKCHAIN-ÄNDERUNG
Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass er die mit der Blockchain-Entwicklung und Codeänderungen verbundenen Risiken, einschließlich der in Abschnitt 3.6 beschriebenen Risiken, kennt und akzeptiert. Blockchain-Technologien befinden sich noch in der Entwicklung und können im Laufe der Zeit erheblichen Änderungen unterliegen. Blockchain-Entwickler können Änderungen an Funktionen und Spezifikationen des vom Kunden gewählten Algorithmus vornehmen. Solche Änderungen können den Wegfall der Unterstützung und/oder der effizienten Nutzung der von ECOS-M verwendeten Geräte beinhalten oder zur Folge haben. Darüber hinaus können Blockchain-Entwickler auch beschließen, den kryptografischen Verifizierungsprozess so zu ändern, dass Transaktionen nicht mehr durch Proof-of-Work verifiziert werden können und stattdessen Proof-of-Stake-Methoden eingeführt werden.
3.7. PROOF-OF-WORK-ERSATZRISIKO
Zusätzlich zum Risiko von Blockchain-Änderungen können Blockchain-Entwickler auch beschließen, den kryptografischen Verifizierungsprozess so zu ändern, dass die Transaktionen nicht mehr durch Proof-of-Work verifiziert werden können und stattdessen Proof-of-Stake-Methoden eingeführt werden. Der Kunde akzeptiert und erkennt an, dass er in Fällen, in denen das Protokoll einer bestimmten, vom Kunden verwendeten Blockchain so geändert wurde, dass nur noch Proof-of-Stake-Methoden verwendet werden, dieses Risiko akzeptiert und seine Hash-Rate anderen verfügbaren Blockchains und Ausgabeprozessen zuweist, die Proof-of-Work-Methoden unter Verwendung des angegebenen Algorithmus für diese Vereinbarung verwenden. Für bestimmte Blockchain-Algorithmen gibt es derzeit keine alternativen Blockchain-Anwendungen, die Proof-of-Work-Ausgaben unterstützen, und ein solcher Wechsel von Proof-of-Work zu Proof-of-Stake würde dazu führen, dass die Hash-Rate des Kunden für die Restlaufzeit des Vertrags nicht mehr verwendet werden kann, sollte ein solcher Protokollwechsel erfolgen.
3.8. HANDELSKONFORMITÄT
Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er alle geltenden Gesetze und Vorschriften zu Import, Reimport, Sanktionen, Anti-Boykott, Export und Reexportkontrolle einhält, einschließlich aller Gesetze und Vorschriften, die für Unternehmen der Europäischen Union und der USA gelten, wie etwa die Export Administration Regulations, die International Traffic in Arms Regulations und die Wirtschaftssanktionsprogramme des Office of Foreign Assets Control und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik („GASP“) der Europäischen Union (zusammen „Handelssanktionsgesetze“). Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass der Kunde und die Finanzinstitute des Kunden oder eine Partei, die den Kunden oder die Finanzinstitute des Kunden besitzt oder kontrolliert, keinen Sanktionen unterliegt oder anderweitig auf einer Liste verbotener oder eingeschränkter Parteien steht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Listen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der US-Regierung (z. B. die Specially Designated Nationals List und die Foreign as Evaders List des US-Finanzministeriums und die Entity List des US-Handelsministeriums), der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten oder einer anderen zuständigen Regierungsbehörden.
3.9. WOHNSITZ
Der Kunde ist verpflichtet, in seinem persönlichen Konto Angaben zu seinem Wohnsitz zu machen und verpflichtet sich, im Falle eines Verstoßes gegen diese Klausel alle Verluste von ECOS-M aufgrund von Steuerverstößen zu decken.
3.10. IDENTIFIZIERUNG
Um auf die Dienste der Plattform zugreifen zu können, muss der Kunde ECOS-M über sein persönliches Kundenkonto oder auf andere zugängliche Weise – einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mail-Anfragen oder Postsendungen – wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person machen. ECOS-M führt Identitäts- und Sicherheitsprüfungen der im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Informationen und Dokumente durch und weist dem Kunden als Ergebnis der Identifizierungs- und Sicherheitsprüfungen den entsprechenden Identifizierungsstatus zu.
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die in seinem persönlichen Konto hinterlegten und vom Kunden bereitgestellten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig sind und rechtzeitig aktualisiert werden, falls sie geändert wurden oder veraltet sind.
Als Ergebnis der Identifizierungs- und Sicherheitsüberprüfungen zuzuweisende Identifizierungsstatus:
| Identifikationsstatus | Zur Verfügung gestellte Informationen | 
|---|---|
| "Basic" | Vollständiger Name, E-Mail, Telefonnummer | 
| „Verifiziert“ | Zusätzlich zu den im Identifikationsstatus „Basic“ bereitgestellten Informationen: Bild des Ausweisdokuments, Selfie (selbst aufgenommenes Bild) des Kunden (das das gesamte Gesicht des Kunden zeigen muss) mit Ausweisdokument | 
| "Fortschrittlich" | Zusätzlich zu den Angaben im Identifikationsstatus „Verifiziert“: Wohnsitznachweis (Stromrechnung oder Kontoauszug, ausgestellt innerhalb von 30 Kalendertagen vor dem Hochladen) | 
ECOS-M behält sich das Recht vor, zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden bereitzustellenden Informationen und Unterlagen zu stellen, insbesondere hinsichtlich deren Form, Qualität und Inhalt.
ECOS-M behält sich das Recht vor, die Funktionalität eines persönlichen Kontos ganz oder teilweise ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden zu sperren, wenn der Verdacht auf unbefugte oder betrügerische Nutzung dieses persönlichen Kontos oder verbundener Konten, auf einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung, einen Betrugs- oder Missbrauchsversuch besteht.
4. VORÜBERGEHENDE AUSSETZUNG
4.1. ALLGEMEINES
ECOS-M kann das Recht des Kunden auf Zugriff oder Nutzung der Dienste oder Teile davon nach Benachrichtigung des Kunden sofort aussetzen, falls: (i) ECOS-M feststellt, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden ein Sicherheitsrisiko für die Dienste oder Dritte darstellt, die Systeme von ECOS-M, die Dienste oder andere Kunden von ECOS-M nachteilig beeinflussen könnte, ECOS-M, seine verbundenen Unternehmen oder Dritte haftbar machen könnte oder betrügerisch sein könnte; (ii) der Kunde gegen diesen Vertrag verstößt; (iii) der Kunde eine Rückbuchung oder Streitigkeit hinsichtlich einer Zahlung oder eines Kaufs des Dienstes eingeleitet hat; oder (iv) der Kunde seinen normalen Geschäftsbetrieb eingestellt hat, eine Abtretung zugunsten von Gläubigern oder ähnliche Veräußerungsgegenstände vorgenommen hat oder Gegenstand eines Konkurs-, Reorganisations-, Liquidations-, Auflösungs- oder ähnlichen Verfahrens ist.
4.2. AUSWIRKUNGEN DER AUSSETZUNG
Wenn ECOS-M das Recht des Kunden auf Zugriff oder Nutzung eines Teils oder aller Dienste aussetzt, bleibt der Kunde möglicherweise für alle Gebühren und Kosten verantwortlich, die ihm während der Dauer der Aussetzung entstehen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ergebnisse der Extraktion digitaler Vermögenswerte, die während der Dauer der vorübergehenden Aussetzung der Nutzung der Dienste durch den Kunden möglicherweise angefallen sind.
5. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt am Datum des Inkrafttretens und bleibt bis zur Kündigung gemäß diesem Abschnitt in Kraft.
5.1. VERTRAGSLAUFZEIT
Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt am Tag des Inkrafttretens und bleibt bis zum früheren der beiden folgenden Zeitpunkte in Kraft: dem in den Vertragsspezifikationen festgelegten Datum oder dem Datum einer Kündigung wegen Vertragsverletzung, deren Bedingungen in Abschnitt 5.2 unten festgelegt sind.
5.2. KÜNDIGUNG WEGEN VERSTOSSES
Jede Partei kann diesen Vertrag wegen Vertragsbruchs kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Vertragsbruch begeht und diesen nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung behebt. Darüber hinaus kann ECOS-M den Dienst kündigen, wenn ECOS-M seine Geschäftstätigkeit einstellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und das Verfahren nicht innerhalb von neunzig Tagen eingestellt wird. Ein Vertragsbruch berechtigt ECOS-M zur Sperrung des persönlichen Kundenkontos.
5.3. WIRKUNG DER KÜNDIGUNG
Am Kündigungsdatum erlöschen alle Rechte des Kunden aus dieser Vereinbarung sofort und der Kunde bleibt für alle Servicegebühren verantwortlich, die bis zum von ECOS-M angegebenen Kündigungsdatum anfallen.
5.4. LÖSCHUNG DES KONTOS
Der Kunde hat das Recht, sein Konto jederzeit zu löschen, indem er die entsprechende Option auf der Plattform auswählt oder eine Anfrage an den Kundensupport sendet. Bei der Kontolöschung werden alle Kundeninformationen dauerhaft entfernt; alle verbleibenden, mit dem Konto verknüpften Vermögenswerte auf der Plattform gehen unwiederbringlich verloren; und die mit dem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse des Kunden wird auf eine schwarze Liste gesetzt, um betrügerische Aktivitäten zu verhindern. Mit der Kontolöschung beendet der Kunde alle bestehenden Beziehungen zu ECOS-M und verzichtet auf jegliche Ansprüche gegenüber ECOS-M.
Eine Wiederherstellung des Kontos, aller damit verknüpften Vermögenswerte oder eine erneute Registrierung mit der mit dem gelöschten Konto verknüpften E-Mail-Adresse ist nicht möglich. Der Kontolöschvorgang ist irreversibel.
6. VERTRAULICHE INFORMATIONEN
Der Kunde darf vertrauliche Informationen nur an Vertreter oder professionelle Berater weitergeben, die diese Informationen kennen müssen und sich schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet haben (oder im Falle professioneller Berater anderweitig dazu verpflichtet sind). Der Kunde stellt sicher, dass diese Personen und Unternehmen die erhaltenen vertraulichen Informationen ausschließlich zur Ausübung von Rechten und zur Erfüllung von Pflichten aus diesem Vertrag verwenden und dabei die Vertraulichkeit dieser Informationen mit angemessener Sorgfalt wahren.
7. WERBUNG
Der Kunde darf unter Beachtung der Markenrechte von ECOS-M öffentlich erklären, dass er Kunde des Dienstes ist. Möchte der Kunde ECOS-M im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Dienste anzeigen, bedarf er der schriftlichen Genehmigung von ECOS-M. Der Kunde darf keine Pressemitteilungen oder sonstigen öffentlichen Mitteilungen in Bezug auf diesen Vertrag oder seine Nutzung der Dienste veröffentlichen.
8. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN
Jede Partei erklärt und gewährleistet, dass sie (i) die volle Befugnis und Autorität besitzt, den Vertrag abzuschließen, und (ii) alle Gesetze und Vorschriften einhält, die für die Bereitstellung oder Nutzung der Dienste gelten.
9. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
SOFERN IN DIESER VEREINBARUNG NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS VORGESEHEN UND IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG GEBEN ECOS-M, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND SEINE LIEFERANTEN KEINE ANDEREN GARANTIEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG. ECOS-M, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND SEINE LIEFERANTEN SIND NICHT VERANTWORTLICH ODER HAFTBAR FÜR DIE LÖSCHUNG, DAS UNTERLASSENE SPEICHERN ODER DEN VERLUST VON KUNDENDATEN, EINSCHLIESSLICH BLOCKCHAIN-DATEN UND DIGITALEN VERMÖGENSBELOHNUNGEN, DIE DURCH DIE NUTZUNG DER SERVICES ABGELEITET, AUFBEWAHRT ODER ÜBERTRAGEN WERDEN. DER KUNDE IST ALLEIN FÜR DIE SICHERUNG SEINER KUNDENDATEN UND DIGITALEN VERMÖGENSBELOHNUNGEN VERANTWORTLICH. WEDER ECOS-M NOCH SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER SEINE LIEFERANTEN GARANTIEREN, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE ODER DER DIENSTE FEHLERFREI ODER UNUNTERBROCHEN SEIN WIRD. ECOS-M, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND SEINE LIEFERANTEN SIND NICHT VERANTWORTLICH ODER HAFTBAR FÜR VERLUSTE ODER OPPORTUNITÄTSKOSTEN, DIE AUS PROBLEMEN MIT DEM BLOCKCHAIN-NETZWERK UND -PROTOKOLL ODER SOFTWARE VON DRITTANBIETERN RESULTIEREN, DIE WIEDERUM DAZU FÜHREN KÖNNEN, DASS TRANSAKTIONEN AUF DER BLOCKCHAIN ÜBERHAUPT NICHT ODER OHNE ERHEBLICHE GEBÜHREN NICHT VERARBEITET WERDEN KÖNNEN.
BEI DER NUTZUNG VON DIENSTEN AUF DER PLATTFORM VERSTEHT UND AKZEPTIERT DER KUNDE FOLGENDES:
- ECOS-M hat das uneingeschränkte Recht, alle Transaktionen und deren Ergebnisse ohne Vorankündigung zu ändern und zu stornieren, wenn der Kunde die Bedingungen der Vereinbarung nicht einhält oder wenn dies auf betrügerische Aktivitäten oder Rechtsmissbrauch des Kunden oder Systemausfälle Dritter oder von ECOS-M oder andere Ereignisse zurückzuführen ist, die zu einer ungerechtfertigten Bereicherung oder einem ungerechtfertigten Einkommen geführt haben.
- Der Kunde hält sich bei der Nutzung der Plattform an die geltenden Gesetze und Vorschriften.
- Wenn der Kunde Dienste auf der Plattform nutzt, ist er sich der Risiken, die mit der Durchführung von Transaktionen über die Plattform verbunden sind, voll bewusst und geht umsichtig vor.
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle auf der Plattform durchgeführten Transaktionen die wahren Absichten des Kunden widerspiegeln und dass er die potenziellen Risiken seiner auf der Plattform durchgeführten Entscheidungen und Handlungen bedingungslos akzeptiert.
- ECOS-M behält sich das Recht vor, die Plattform jederzeit auszusetzen oder zu beenden.
- Aufgrund von Netzwerkverzögerungen, Computersystemausfällen und anderen unkontrollierten und unbeabsichtigten Ereignissen von ECOS-M oder Dritten, die zu Verzögerungen, Aussetzungen, Beendigungen oder Abweichungen bei der Ausführung der auf der Plattform erbrachten Dienste führen können, unternimmt ECOS-M angemessene Anstrengungen, um einen stabilen und effektiven Betrieb des Plattform-Ausführungssystems sicherzustellen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ECOS-M keine Verantwortung übernimmt, wenn die endgültige Ausführung aufgrund der oben genannten Faktoren nicht den Erwartungen des Kunden entspricht.
10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
10.1. BESCHRÄNKUNG DER INDIREKTEN HAFTUNG
Soweit nach geltendem Recht zulässig, sind ECOS-M, der Kunde und die Lieferanten von ECOS-M im Rahmen dieser Vereinbarung nicht haftbar für entgangene Einnahmen, Opportunitätskosten oder indirekte, besondere, zufällige, Folge-, exemplarische oder Strafschäden, selbst wenn ECOS-M wusste oder hätte wissen müssen, dass solche Schäden möglich waren, und selbst wenn direkte Schäden kein Rechtsmittel darstellen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte von ECOS-M, Schadensersatzverpflichtungen oder Zahlungsverpflichtungen des Kunden.
10.2. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Soweit gemäß geltendem Recht zulässig, können weder ECOS-M noch die Lieferanten von ECOS-M im Rahmen dieser Vereinbarung für mehr als den vom Kunden an ECOS-M im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlten Betrag haftbar gemacht werden, abzüglich etwaiger vom Kunden infolge der Nutzung der Dienste durch den Kunden generierter oder erhaltener Kryptowährungen.
11. SCHADENSERSATZ
Sofern nicht durch geltendes Recht verboten, stellt der Kunde ECOS-M und seine verbundenen Unternehmen von allen Vergleichsbeträgen frei, die sich aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden ergeben.
12. Bedingungen des Kreditkartenanbieters
ECOS-M nutzt Dienste von Drittanbietern und deren verbundene Unternehmen, um dem Kunden die Bereitstellung der anfänglichen Servicegebühr und die Durchführung von Zahlungstransfers innerhalb der ECOS-M-Website zu ermöglichen, indem er die vorhandene Kredit- oder Debitkarte des Kunden (sofern verfügbar und anwendbar) verwendet (die „Kreditkartendienste“ und der „Kreditkartendienstanbieter“).
Die folgenden Bestimmungen in diesem Abschnitt 12 gelten nur, soweit die Dienste per Kreditkarte bezahlt werden.
12.1. INFORMATIONSAUSTAUSCH
ECOS-M kann personenbezogene Daten mit dem Kreditkartendienstleister teilen und übertragen (einschließlich grenzüberschreitender Übertragungen), um die Kreditkartendienste zu erbringen, die über die Website des Dienstleisters erfolgen, wenn der Kunde eine Kreditkarte verwendet. Die personenbezogenen Daten werden an den Kreditkartendienstleister weitergegeben, nachdem der Kunde sich für die Durchführung solcher Zahlungen über die Kreditkartendienste des Dienstleisters entschieden hat. Für die Zwecke dieses Abschnitts 12 umfassen personenbezogene Daten Informationen, die den Kunden identifizieren oder identifizieren können, einschließlich der Informationen, die der Kunde über das Registrierungsformular bei der Anmeldung auf der Website übermittelt, wie E-Mail-Adresse, Land und Stadt des Kunden und/oder Informationen, die über soziale Websites bereitgestellt werden, oder sonstige identifizierende Informationen, die der Kunde bei der Nutzung der Dienste der Website des Dienstleisters bereitstellt. Darüber hinaus kann ECOS-M alle nicht personenbezogenen Daten, die der Kunde durch die Nutzung der Dienste auf der Website des Kreditkartendienstleisters durch den Kunden bereitstellt, an den Kreditkartendienstleister übermitteln, um dem Kreditkartendienstleister die Durchführung vorläufiger Prüfungen nicht personenbezogener Daten zu ermöglichen, um festzustellen, ob der Kunde zur Nutzung der Kreditkartendienste dieses Kreditkartendienstleisters berechtigt ist (einschließlich des Verlaufs der Transaktionen des Kunden auf der Website, der ohne jegliche identifizierende Informationen und ausschließlich zu Prüfungszwecken des Kreditkartendienstleisters bereitgestellt wird).
12.2. BEREITSTELLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Mit der Annahme dieser Bedingungen erklärt der Kunde, dass alle von ihm gegenüber ECOS-M und dem Kreditkartendienstleister bereitgestellten Informationen wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Kunde ist gesetzlich nicht verpflichtet, dem Dienstleister und/oder dem Kreditkartendienstleister personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erkennt hiermit an und stimmt zu, dass er ECOS-M und/oder dem Kreditkartendienstleister personenbezogene Daten freiwillig und zum Zweck der Inanspruchnahme der Dienste zur Verfügung stellt.
12.3. KREDITKARTENVERWENDUNG – EINSCHRÄNKUNG DER HASH-RATE-AUSGABE
Für den Fall, dass der Kunde den Vertrag abschließt und mit einer Kredit- oder Debitkarte bezahlt, erklärt er sich damit einverstanden, dass ihm für einen Zeitraum von 30 Tagen nach der Zahlung vorübergehend die Abhebung von Kryptowährungen aus dem Hash Rate Output untersagt ist. Diese Einschränkung soll sicherstellen, dass nach Erhalt des Hash Rate Outputs keine Rückbuchungen erfolgen.
12.4. STREITIGKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT RÜCKVERSCHREIBUNGEN
Für den Fall, dass der Kunde einen Rückbuchungsstreit in Bezug auf die Vorauszahlungen einleitet, werden die Dienste ausgesetzt und der Kunde erhält während und nach dem Zeitraum des Rückbuchungsstreits keine Kryptowährungen aus dem Hash Rate Output, unabhängig vom Ausgang und der Beilegung des Rückbuchungsstreits.
13. SONSTIGES
13.1. ABTRETUNG
Der Kunde darf diesen Vertrag oder seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ECOS-M, die auch aus unbilligen Gründen verweigert werden kann, weder abtreten noch anderweitig übertragen. Jede Abtretung oder Übertragung unter Verletzung dieses Abschnitts 13.1 ist ungültig. Darüber hinaus ist der Kunde der wirtschaftliche Eigentümer aller Kryptowährungen, die durch die Nutzung der Dienste im Rahmen dieses Vertrags durch den Kunden generiert und/oder erhalten werden. ECOS-M darf diesen Vertrag ohne die Zustimmung des Kunden (i) im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme oder Veräußerung aller oder im Wesentlichen aller unserer Vermögenswerte oder (ii) an ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung abtreten; mit Wirkung ab einer solchen Abtretung gilt ECOS-M als Vertragspartei dieses Vertrags anstelle des Zessionars und wird von allen seinen Verpflichtungen und Erfüllungspflichten aus diesem Vertrag vollständig entbunden. Der Kunde darf diesen Vertrag nicht mit anderen Verträgen mit ECOS-M zusammenführen, an denen er beteiligt ist.
13.2. KONTROLLWECHSEL
Wenn bei einem Kunden ein Kontrollwechsel stattfindet (beispielsweise durch einen Aktienkauf oder -verkauf, eine Fusion oder eine andere Form einer Unternehmenstransaktion): (i) wird der Kunde die andere Partei innerhalb von dreißig Tagen nach dem Kontrollwechsel schriftlich benachrichtigen; und (ii) ECOS-M kann diesen Vertrag jederzeit zwischen dem Kontrollwechsel und dreißig Tagen nach Erhalt dieser schriftlichen Benachrichtigung fristlos kündigen.
13.3. STREITIGKEITEN
Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen oder in irgendeiner Weise mit der Nutzung des Dienstes durch den Kunden in Zusammenhang stehen, einschließlich der Existenz, Gültigkeit, Auslegung, Erfüllung, Verletzung oder Beendigung des Vertrags oder alle Streitigkeiten bezüglich außervertraglicher Verpflichtungen, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden den Gerichten der Republik Armenien vorgelegt und endgültig beigelegt. Ungeachtet des Vorstehenden vereinbaren ECOS-M und der Kunde, dass ECOS-M Klage einreichen kann, um eine Verletzung oder einen anderen Missbrauch der geistigen Eigentumsrechte von ECOS-M zu untersagen.
13.4. GESAMTE VEREINBARUNG
Diese Vereinbarung enthält alle zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen und ersetzt alle anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand. Mit Abschluss dieser Vereinbarung hat sich keine der Parteien auf Aussagen, Zusicherungen oder Garantien (unabhängig davon, ob diese fahrlässig oder arglos abgegeben wurden) verlassen, und keine der Parteien hat Rechte oder Rechtsmittel auf der Grundlage solcher Aussagen, Zusicherungen oder Garantien, außer den in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegten. Die unter einer in dieser Vereinbarung und der Dokumentation angegebenen URL aufgeführten Bedingungen werden durch Bezugnahme in die Vereinbarung aufgenommen. Nach dem Inkrafttreten kann ECOS-M anstelle einer in dieser Vereinbarung enthaltenen URL eine aktualisierte URL angeben.
13.5. HÖHERE GEWALT
ECOS-M und seine verbundenen Unternehmen haften nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung von Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn die Nichterfüllung oder Verzögerung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder andere Arbeitsunruhen, Stromausfälle, Ausfälle von Versorgungsunternehmen oder anderen Telekommunikationsnetzen, Erdbeben, Stürme oder andere Naturkatastrophen, Blockaden, Embargos, Unruhen, Regierungsmaßnahmen oder -anordnungen, Terrorakte oder Krieg. Zu Ereignissen höherer Gewalt zählen unter anderem Upgrades der Validierungsregeln einer bestimmten Blockchain (z. B. ein „Hard Fork“ oder „Soft Fork“). ECOS-M schützt die Sicherheit des Kunden, indem es sich das Recht auf Rückkauf digitaler Vermögenswerte für den Fall vorbehält, dass die Behörden des Wohnsitzstaates des Kunden die Verwendung von Kryptowährungen, Mining oder Blockchain-Technologie verbieten. ECOS-M schafft zusätzliche Garantien für den Kunden, indem es sich das Recht auf Rückkauf digitaler Vermögenswerte für alle Situationen vorbehält, einschließlich der oben definierten Fälle höherer Gewalt.
13.6. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den Diensten ergeben, unterliegen den Gesetzen der Republik Armenien und werden ausschließlich vor den Gerichten der Republik Armenien verhandelt. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 findet auf diesen Vertrag keine Anwendung.
13.7. SPRACHE
Sämtliche Mitteilungen und Hinweise im Rahmen dieser Vereinbarung müssen in englischer Sprache erfolgen. Stellen wir eine Übersetzung der englischsprachigen Version dieser Vereinbarung zur Verfügung, ist im Konfliktfall die englischsprachige Version maßgeblich.
13.8. KEINE VERTRETUNG
Durch diese Vereinbarung wird weder eine Agentur noch eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen ECOS-M und dem Kunden begründet.
13.9. HINWEISE AN DEN KUNDEN
ECOS-M kann dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung Mitteilungen zukommen lassen, indem es (i) eine Mitteilung auf der ECOS-M-Website veröffentlicht; oder (ii) eine Nachricht an die zum jeweiligen Zeitpunkt mit dem persönlichen Konto des Kunden verknüpfte E-Mail-Adresse sendet. Mitteilungen, die wir auf der ECOS-M-Website veröffentlichen, werden mit der Veröffentlichung wirksam, Mitteilungen per E-Mail mit dem Versand der E-Mail. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, seine E-Mail-Adresse aktuell zu halten. E-Mails, die an die zum jeweiligen Zeitpunkt mit dem persönlichen Konto des Kunden verknüpfte E-Mail-Adresse gesendet werden, gelten mit dem Versand durch ECOS-M als Empfänger, unabhängig davon, ob der Kunde die E-Mail tatsächlich erhält.
13.10. HINWEISE AN ECOS-M
Um uns im Rahmen dieser Vereinbarung Mitteilungen zukommen zu lassen, muss der Kunde ECOS-M persönlich oder per Einschreiben an die auf der ECOS-M-Website angegebene Postanschrift kontaktieren. Wir können die Adresse für Mitteilungen an uns durch Veröffentlichung einer Mitteilung auf der Plattform aktualisieren. Persönlich zugestellte Mitteilungen werden sofort wirksam. Per Einschreiben zugestellte Mitteilungen werden fünf Werktage nach Aufgabe bei der Post wirksam.
13.11. SONSTIGE RECHTLICHE BESTIMMUNGEN
Der Kauf eines Mining-Vertrags oder anderer Käufe über die Plattform darf nicht gegen die Gesetze des Landes verstoßen, in dem der Kunde ansässig ist. Der Kunde zahlt alle in seinem Land gesetzlich vorgeschriebenen Steuern selbst. Der Kunde ist für alle Steuerabzüge verantwortlich.
Der Kunde wird darüber informiert, dass es ihm nicht gestattet ist, auf der Plattform Einkäufe mit Debit-/Kreditkarten zu tätigen, die ihm nicht gehören, ohne die notariell beglaubigte Zustimmung des rechtmäßigen Karteninhabers, die ECOS-M jederzeit anfordern kann.
Preiserklärung
Die Kosten von Mining-Verträgen werden in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren angepasst, wie z. B. dem Wechselkurs der Kryptowährung, der Komplexität des Netzwerks und dem Strompreis (der letzten 3 Monate). Der Vertragspreis wird zum Zeitpunkt des Kaufs festgelegt und bleibt bei späteren Preisänderungen auf der Website unverändert. ECOS-M erstattet dem Kunden keine Preisdifferenz nach der Anpassung des Vertragswerts.
Erklärung der Rechenleistungsschwankungen
Schwankungen in der Rechenleistung können aufgrund von Netzwerkinstabilität, Leistung der Mining-Ausrüstung und Glück im Mining-Pool unvermeidlich sein. ECOS-M kann keine 100%ige Stabilität des Minings garantieren.
Erklärung zum unkontrollierten Risiko
ECOS-M haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Bergbauvertrag im Falle höherer Gewalt (die Liste ist nicht auf die folgenden Absätze beschränkt): Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Erdrutsche, Brände, Stürme und Wetterbedingungen, Regierungsmaßnahmen und Regierungsanweisungen; Stromausfälle; Kriege, Streiks, Unruhen usw.
13.12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte ein Teil dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Teile dieser Vereinbarung davon unberührt. Ungültige oder nicht durchsetzbare Teile werden so ausgelegt, dass sie der ursprünglichen Vereinbarung entsprechen. Ist eine solche Auslegung nicht möglich, wird der ungültige oder nicht durchsetzbare Teil von dieser Vereinbarung abgetrennt, der Rest der Vereinbarung bleibt jedoch in vollem Umfang gültig.
14. VERWENDUNG VON KUNDENKONTAKTDATEN
Der Kunde erteilt ECOS-M die uneingeschränkte Zustimmung zur Nutzung der E-Mail-Adresse und des Mobiltelefons des Kunden zum Tätigen von Anrufen, zum Senden von E-Mails und Nachrichten an den Kunden zu Werbezwecken, für Angebote und zum Einholen von Feedback des Kunden zur Zufriedenheit mit den Diensten.
Anhänge
- Datenschutzrichtlinie, verfügbar unter https://ecos.am/en/privacy-policy/
- Rückerstattungsrichtlinie, verfügbar unter https://ecos.am/en/refund-policy/